Kaufnebenkosten reduzieren

Kaufnebenkosten reduzieren

„Transparenz Festpreis-Modell

Ein Praxisbeispiel:

Ein aktueller Verkaufsabschluss im Raum Aschaffenburg 2026. Im Rahmen der notariellen Beurkundung wurde die Maklerprovision als vereinbarter Festpreis in Höhe von 11.000,- € inkl. MwSt. protokolliert.


Halbteilungsgrundsatz nach § 656c BGB wird diese Provision von Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen (jeweils 5.500,– € inkl. MwSt.) getragen.


Im Vergleich zu einer prozentualen marktüblichen-Provision konnten wir dem Verkäufer/Käufer hierdurch einen Kostenvorteil von mehr als 75%  ermöglichen. Wir beweisen damit: Erstklassige Maklerleistung muss nicht teuer sein – sie muss fair kalkuliert sein.“


Der beworbene Honorarnachlass bezieht sich auf die am jeweiligen Standort der Immobilie marktübliche Maklerprovision (in der Regel 7,14 % inkl. MwSt.) von beiden Parteien.

Verkäufer 3,57 % inkl. MwSt. + Käufer 3,57 % inkl. MwSt.

Dass unsere Konditionen nicht nur ein Versprechen sind, zeigt ein aktueller Verkaufsabschluss im Raum Aschaffenburg 2026.

Im Rahmen der notariellen Beurkundung wurde die Maklerprovision als vereinbarter Festpreis in Höhe von 11.000,- € inkl. MwSt. protokolliert.


Halbteilungsgrundsatz nach § 656c BGB wird diese Provision von Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen (jeweils 5.500,– € inkl. MwSt.) getragen.


Im Vergleich zu einer prozentualen Standard-Provision konnten wir dem Verkäufer/Käufer hierdurch einen Kostenvorteil von über 75%  ermöglichen. Wir beweisen damit: Erstklassige Maklerleistung muss nicht teuer sein – sie muss fair kalkuliert sein.


Der beworbene Honorarnachlass bezieht sich auf die am jeweiligen Standort der Immobilie marktübliche Maklerprovision (in der Regel 7,14 % inkl. MwSt.) von beiden Parteien.

Verkäufer 3,57 % inkl. MwSt. + Käufer 3,57 % inkl. MwSt.

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